Was ist eine Lese-Rechtschreibschwäche?

Als Lese-Rechtschreibschwäche wird eine ausgeprägte Lernstörung in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben bezeichnet, die nicht auf mangelnde Beschulung, niedrige Intelligenz oder fehlende Lernbereitschaft zurückzuführen ist. In den meisten Fällen treten Lese- und Rechtschreibschwäche gemeinsam auf. Schwierigkeiten beim Lesen und vor allem die Verlangsamung können eine eingeschränkte Wissensaufnahme in allen Lernfächern verursachen, weil z.B. im vorgegebenen Zeitrahmen die Informationen nicht aufgenommen können bzw. das Wissen niedergeschrieben werden kann. Auffälliger sind aber in der Regel zunächst Probleme der Rechtschreibung, da sie besonders bei Klassenarbeiten offensichtlich werden und dann unmittelbar in die Benotung einfließen. Eine Lese- Rechtschreibschwäche kann somit schnell dazu führen, dass die gesamte schulische Leistung erheblich beeinträchtigt wird.

Wie bekomme ich Gewissheit? Wer testet mein Kind?

Üblicherweise werden die Kinder mit auffällig schlechter Rechtschreibung bereits in der Grundschule getestet. Es kommt jedoch vor, dass die LRS erst nach dem Schulwechsel, vor allem aufs Gymnasium, deutlich erkennbar wird, wenn vermehrt freie Texte verfasst werden müssen. In diesem Fall wird die/der Deutschlehrer/in Sie ansprechen und Ihnen vorschlagen, Ihr Kind in der Schule von der Fachkraft LRS testen zu lassen. Die Tests können in vom Ministerium festgelegten Zeiträumen zweimal im Jahr stattfinden: Oktober bis Dezember oder Januar, Mai bis Juli. In der Stormarnschule werden die Tests für die Fünftklässler grundsätzlich im 2. Halbjahr durchgeführt.

Wie fördert die Schule? Was sollten die Eltern tun?

Mit den lese-rechtschreibschwachen Kindern der 5. und 6. Klassen wird einmal in der Woche eine Schulstunde in einem Förderkurs gearbeitet, der von der Fachkraft LRS geleitet wird. Im Unterricht unterstützen die Fachlehrer/innen die LRS-Schüler/innen bevorzugt.

Unabhängig von dem Angebot der Schule ist es notwendig, die Kinder auch zu Hause zusätzlich zu fördern. Die Verantwortung liegt mehr und mehr bei den Schüler/innen (und ihren Eltern) selbst. Für die häusliche oder private Förderung gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, von denen wir eine Auswahl in der Liste für Sie zusammengestellt haben.

Nachteilsausgleich / Notenschutz

Kindern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreibschwäche wird in allen Fächern Notenschutz für die Rechtschreibung und bei freier Textproduktion für den gesamten Bereich der Sprachrichtigkeit gewährt. Der Notenschutz endet mit Ablauf der 10. Klasse. Nachteilsausgleich, wie z.B. mehr Zeit zum Lesen und Bearbeiten der Aufgaben, kann auch Kindern gewährt werden, bei denen eine LRS nicht anerkannt wurde. Die Klassenkonferenz beschließt über angemessene Ausgleichsmaßnahmen. In der Oberstufe sind Ausgleichsmaßnahmen möglich, wenn ein/e Schüler/in in der Mittelstufe als LRS-Schüler/in anerkannt war.

Sonntag, 28. März 2010

Auf dem Infoabend der IGS gab es den Hinweis, dass es neben den - oft sehr kostspieligen - Diagnoseverfahren bez. LRS bei diversen Instituten auch die Möglichkeit gibt, sich über den Hausarzt an die Uniklinik Lübeck zur genaueren Untersuchung überweisen zu lassen. Dann übernimmt die Krankenkasse alle Kosten. Bei meiner Recherche zur Uni Lübeck und wer da wofür zuständig ist, bin ich auf Frau Karen Rüger gestoßen (rueger@medpsy.uni-luebeck.de), die gerade eben eine Studie durchgeführt hat, inwieweit ein Training der auditiven Wahrnehmung bei Kindern mit einer Legasthenie zu einer Verbesserung sowohl des Hörens als auch der Rechtschreibfähigkeiten führen kann. die Kinder trainierten über einen Zeitraum von drei Monaten mit einem speziellen Trainingsgerät täglich für 20 Minuten ihre auditive Wahrnehmung. Ich habe nach den Ergebnissen gefragt und sie teilte mir mit, dass es bei den Kindern, bei denen vorher eine Störung der auditiven Wahrnehmung diagnostiziert wurde, zu signifikanten Verbesserungen kam. Über das Gerät, mit dem die Kinder trainiert haben, kann man unter www.audiva.de informieren.

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