Was ist eine Lese-Rechtschreibschwäche?

Als Lese-Rechtschreibschwäche wird eine ausgeprägte Lernstörung in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben bezeichnet, die nicht auf mangelnde Beschulung, niedrige Intelligenz oder fehlende Lernbereitschaft zurückzuführen ist. In den meisten Fällen treten Lese- und Rechtschreibschwäche gemeinsam auf. Schwierigkeiten beim Lesen und vor allem die Verlangsamung können eine eingeschränkte Wissensaufnahme in allen Lernfächern verursachen, weil z.B. im vorgegebenen Zeitrahmen die Informationen nicht aufgenommen können bzw. das Wissen niedergeschrieben werden kann. Auffälliger sind aber in der Regel zunächst Probleme der Rechtschreibung, da sie besonders bei Klassenarbeiten offensichtlich werden und dann unmittelbar in die Benotung einfließen. Eine Lese- Rechtschreibschwäche kann somit schnell dazu führen, dass die gesamte schulische Leistung erheblich beeinträchtigt wird.

Wie bekomme ich Gewissheit? Wer testet mein Kind?

Üblicherweise werden die Kinder mit auffällig schlechter Rechtschreibung bereits in der Grundschule getestet. Es kommt jedoch vor, dass die LRS erst nach dem Schulwechsel, vor allem aufs Gymnasium, deutlich erkennbar wird, wenn vermehrt freie Texte verfasst werden müssen. In diesem Fall wird die/der Deutschlehrer/in Sie ansprechen und Ihnen vorschlagen, Ihr Kind in der Schule von der Fachkraft LRS testen zu lassen. Die Tests können in vom Ministerium festgelegten Zeiträumen zweimal im Jahr stattfinden: Oktober bis Dezember oder Januar, Mai bis Juli. In der Stormarnschule werden die Tests für die Fünftklässler grundsätzlich im 2. Halbjahr durchgeführt.

Wie fördert die Schule? Was sollten die Eltern tun?

Mit den lese-rechtschreibschwachen Kindern der 5. und 6. Klassen wird einmal in der Woche eine Schulstunde in einem Förderkurs gearbeitet, der von der Fachkraft LRS geleitet wird. Im Unterricht unterstützen die Fachlehrer/innen die LRS-Schüler/innen bevorzugt.

Unabhängig von dem Angebot der Schule ist es notwendig, die Kinder auch zu Hause zusätzlich zu fördern. Die Verantwortung liegt mehr und mehr bei den Schüler/innen (und ihren Eltern) selbst. Für die häusliche oder private Förderung gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, von denen wir eine Auswahl in der Liste für Sie zusammengestellt haben.

Nachteilsausgleich / Notenschutz

Kindern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreibschwäche wird in allen Fächern Notenschutz für die Rechtschreibung und bei freier Textproduktion für den gesamten Bereich der Sprachrichtigkeit gewährt. Der Notenschutz endet mit Ablauf der 10. Klasse. Nachteilsausgleich, wie z.B. mehr Zeit zum Lesen und Bearbeiten der Aufgaben, kann auch Kindern gewährt werden, bei denen eine LRS nicht anerkannt wurde. Die Klassenkonferenz beschließt über angemessene Ausgleichsmaßnahmen. In der Oberstufe sind Ausgleichsmaßnahmen möglich, wenn ein/e Schüler/in in der Mittelstufe als LRS-Schüler/in anerkannt war.

Mittwoch, 23. September 2009

Input willkommen!

Liebe Eltern,

der erste Schritt ist getan, der blog ist online und hält bereits einige Informationen für Sie bereit. Nun benötigen wir Ihre Hilfe!
Wir freuen uns auf:
  • Erfahrungsberichte (Sie können diese als Kommentar in den blog einfügen)
  • interessante Links
  • Literaturempfehlungen
  • frei zugängliche Übungsmaterialien
  • und weitere Anregungen für unsere Arbeit. Der AK LRS hat nun auch eine eigene mail Adresse. Sie erreichen uns unter: aklrs@web.de
Den KÖNIKCSCHTUL habe ich in der Kantine der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Altona gefunden.

Herzliche Grüße,

Sebastian Hellwig

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen